GlutTrack

Datenschutzerklärung

Stand: 17. September 2026 · Fassung 2.33

1. Verantwortlicher

Verantwortlicher für die Verarbeitung deiner Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:

Wladislav Morozov

c/o flexdienst – #21995

Kurt-Schumacher-Straße 74

67663 Kaiserslautern

Deutschland

E-Mail: info@gluttrack.com

Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht benannt; die gesetzlichen Voraussetzungen dafür liegen nicht vor. Fragen zum Datenschutz richtest du an den Verantwortlichen.

2. Wo deine Daten liegen

GlutTrack arbeitet zuerst auf deinem Gerät: Deine Überwindungen, Aufgaben, Gewohnheiten, Verzichte und Versprechen entstehen dort. Bist du angemeldet, gleicht die App deine Inhalte verschlüsselt über unseren Server mit deinen anderen Geräten ab – welche genau, und welche Angaben dazu lesbar bei uns liegen, steht in Ziffer 3.4. Deine Daten werden auf deinem Gerät verschlüsselt gespeichert und verschlüsselt übertragen; den Schlüssel dazu haben wir nicht. Ausgenommen ist, wo du selbst etwas nach draußen gibst: Beim Glut-Assistenten geht dein Text zwar geschützt über die Leitung, aber im Klartext durch unseren Server – dort können wir ihn lesen (Ziffer 3.3). Und gibst du einem Freund das Teilen frei, liegen die Zahlen zu deinem Tag lesbar bei uns, damit er sie sehen kann (Ziffer 3.6).

Diese Verschlüsselung endet dort, wo du die App bittest, etwas herauszugeben: Lässt du den Titel einer Erinnerung anzeigen, übergeben wir ihn dem Mitteilungs-Speicher deines Geräts (Ziffer 3.9); trägst du Aufgaben in den Kalender deines Geräts ein, liegt der Eintrag dort, und wählst du dafür Google Kalender, liegt er in deinem Google-Konto (Ziffer 3.7); und ein Datenexport ist eine gewöhnliche Datei, über die von da an du bestimmst (Ziffer 9). An uns geht auch dann nichts – wohin es von deinem Gerät aus weitergeht, entscheidest du.

Auch das Home-Widget liest davon: Dort stehen Zahlen und Tageszustände, kein Wortlaut; sie liegen in einem Fach, das dein Gerät für Widgets bereithält, und damit ebenfalls außerhalb dieser Verschlüsselung. Schaltest du die App-Sperre ein, prüft dein Betriebssystem deinen Fingerabdruck oder dein Gesicht; diese Merkmale bleiben auf dem Gerät. An uns geht von alldem nichts.

Was die App auf deinem Gerät ablegt, braucht sie, um zu tun, wofür du sie geöffnet hast; deine Einwilligung ist dafür nicht erforderlich (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Wo etwas darüber hinausgeht, fragen wir dich – heute beim Glut-Assistenten (Ziffer 3.3).

3. Verarbeitete Daten, Zwecke und Rechtsgrundlagen

Die folgenden Ziffern sagen dir je Verarbeitung: welche Daten, wofür, auf welcher Rechtsgrundlage, wer sie erhält und wie lange sie bleiben.

Ohne Anmeldung ist die App nicht nutzbar. Du meldest dich mit Apple, mit Google oder mit einem Anmelde-Code per E-Mail an; die dabei entstehende Anmelde-Kennung ist für den Nutzungsvertrag erforderlich (Art. 13 Abs. 2 lit. e DSGVO), ohne sie kommt keine Nutzung zustande. Pflicht ist außerdem dein Altersband im Einstieg (Ziffer 3.2). Alles Weitere gibst du freiwillig – fehlt es, fehlt dir nur die jeweilige Funktion.

Die App steht dir ab 13 Jahren offen; dein Altersband wählst du im Einstieg verpflichtend. Für den Glut-Assistenten (KI-gestützte Struktur-Erkennung) und die Nutzungsstatistik brauchen wir dein Ja – das darfst du erst ab 16 geben (Art. 8 Abs. 1 DSGVO, Ziffer 3.11). Beides ist freiwillig, und beides ist standardmäßig aus.

3.1 Konto und Anmeldung

Verarbeitet werden deine E-Mail-Adresse beziehungsweise die von dir freigegebene Anmelde-Kennung, eine Konto-Kennung und kontobezogene Statuswerte (Premium-Status, Rolle deines Kontos, Tages-Zähler der KI-Nutzung) – damit du dich anmelden kannst, für deinen Premium-Status, für den Missbrauchsschutz der KI-Funktion und, wenn du sie nutzt, für die Freunde-Funktionen.

Empfänger sind Supabase (Konto und unsere Server-Funktion, EU) und Brevo (Versand der Anmelde-E-Mails, EU). Meldest du dich mit Apple oder Google an, erfährt der jeweilige Anbieter, dass du dich hier anmeldest. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Nutzungsvertrag).

3.2 Deine Inhalte, dein Profil und deine Angaben aus dem Einstieg

Verarbeitet wird, was du dir vornimmst und wie du es bewertest: Überwindungen, Aufgaben, Gewohnheiten, Verzichte, Versprechen, Notizen und Schlagwörter, dazu Zeiten, Glut, Serien und Erfolge. Aus dem Einstieg kommen hinzu: dein Vorname, deine Antworten auf die Einstiegs-Fragen, die Schweregrade und Daten, die du wählst, und deine Selbsteinschätzung, wie sicher du dir bist. Dein Altersband ist eine Pflichtangabe im Einstieg: Ohne die Auswahl geht es nicht weiter. Es bleibt auf deinem Gerät und dient der Alters-Voraussetzung für die beiden Einwilligungen aus Ziffer 3.11 (Art. 8 Abs. 1 DSGVO). Freiwillig und überspringbar ist die Angabe, was dich beschreibt.

Sprichst du statt zu tippen, wandelt dein Gerät deine Stimme in Text um – auf iPhone und iPad durch Apple, auf Android durch die geräteinterne Erkennung deines Betriebssystems. Der Ton bleibt dabei auf deinem Gerät und geht weder an Apple noch an Google; fehlt auf Android das Sprachpaket, lädt es dein Betriebssystem, nicht die App. Die Aufnahme wird sofort verworfen, gespeichert wird nur der Text. Für jede Sprachaufnahme gibt es einen Weg über die Tastatur.

Wählst du ein Profilbild, greift die App auf deine Kamera oder deine Fotobibliothek zu – nur auf das eine Bild, das du aussuchst. Es bleibt auf deinem Gerät und geht an keinen Server.

Das alles liegt auf deinem Gerät (Ziffer 2), ohne Übermittlung an uns – ausgenommen die Frage, wie du von GlutTrack erfahren hast: Deine Antwort darauf zählen wir bei uns als Strich in einer Liste mit, ohne Kennung und ohne Bezug zu dir (Ziffer 3.12). Auch deine Selbsteinschätzung und die Gewichtung aus dem Vergleichs-Schritt bleiben nach dem Einstieg dauerhaft verschlüsselt auf deinem Gerät, ohne Übermittlung an uns, entfernt mit der Konto- und Datenlöschung oder der Deinstallation.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Nutzungsvertrag) – für alles in dieser Ziffer, ob du es tippst oder sprichst. Sprechen ist bei uns ein Eingabeweg wie die Tastatur und keine eigene Verarbeitung: Die Umwandlung geschieht auf deinem Gerät (Absatz 2), der Ton wird sofort verworfen, und der Text liegt danach genauso verschlüsselt auf deinem Gerät wie ein getippter, ohne Übermittlung an uns.

Ob du sprichst oder tippst, wählst du im Einstieg. Ausschalten kannst du das Sprechen jederzeit am Fuß dieser Erklärung; wieder einschalten, indem du erneut zum Mikrofon greifst – die App fragt dich dann einmal. Auf das Mikrofon greift die App nur zu, wenn dein Betriebssystem ihr die Berechtigung dafür erteilt hat; dort nimmst du sie auch wieder zurück.

Frei formulierte Einträge über Verzicht, Gesundheit oder Überzeugungen können besondere Kategorien personenbezogener Daten enthalten – in dieser App ist das der Regelfall und nicht der Ausnahmefall. Diese Inhalte bleiben auf deinem Gerät (Ziffer 2). Deine Einträge verlassen dein Gerät nur beim Glut-Assistenten; dort fragen wir dich vorher ausdrücklich, und erst deine Einwilligung erlaubt uns diese Inhalte (Ziffer 3.3, Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Was du uns selbst schickst – eine Meldung (Ziffer 3.10) oder, wenn eingeschaltet, ein Absturzbericht (Ziffer 3.5) – regeln diese Ziffern.

3.3 KI-gestützte Struktur-Erkennung – der Glut-Assistent (optional, Standard aus)

Hinaus geht der gesamte Text, den du für eine Erfassung gesprochen oder getippt hast, im Klartext, nicht nur ein Satz daraus. Deine Eingabe kann mehrere Vorhaben zugleich enthalten und geht vollständig und in einem Stück hinaus; eine zu lange Eingabe nimmt unser Server gar nicht an – gekürzt wird nichts, und ans Modell geht dann auch nichts.

Er geht über unsere Server-Funktion (Supabase, EU) an die IONOS SE, Deutschland. Deine Texte bleiben dabei in der EU; in ein Land außerhalb der EU geben wir sie nicht. IONOS verarbeitet weisungsgebunden in unserem Auftrag; ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO liegt vor. Unser Anbieter trainiert seine Modelle nicht mit deinem Text; ein Training mit deinen Eingaben ist ihm vertraglich untersagt. Dort wird dein Text nicht aufbewahrt; das ist die Zusage des Anbieters, abgesichert durch die vertragliche Bindung an den Zweck. Bei uns wird er nicht dauerhaft gespeichert.

Die KI teilt deine Eingabe in Einträge auf – Aufgaben, Termine, Notiz – und schlägt eine von sechs Überwindungs-Kategorien vor; du bestätigst oder änderst sie. Erkennt sie mehrere Einträge, legt die App sie dir zuerst in einer Prüf-Liste vor; erkennt sie genau einen, legt sie ihn unmittelbar an, ohne dich vorher zu fragen. Hast du die Erfassung schon verlassen, während die KI noch arbeitete, wird das Ergebnis still angelegt.

Nutzen kann die Funktion jedes angemeldete Konto, nachdem du sie eingeschaltet hast. Kommt später ein Kaufweg, ist der Glut-Assistent Teil von Premium; bis dahin steht er jedem angemeldeten Konto offen (Nutzungsbedingungen, Ziffer 5). Den Schalter „Glut-Assistent" schaltest du im Einstieg oder in den Einstellungen ein, und er ist standardmäßig aus. Ist er aus oder schlägt eine Anfrage fehl, teilt die App deine Eingabe rein lokal und regelbasiert auf.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (deine Einwilligung) und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (deine ausdrückliche Einwilligung für besondere Kategorien). Erwähnst du dabei Persönliches – Gesundheit, Glauben, Sexualleben, politische Ansichten –, darf die KI auch das ordnen; das Einwilligungs-Blatt weist dich vor deinem Ja ausdrücklich darauf hin, dass solche Inhalte mitgehen können, und nennt dir Beispiele dafür. Auf die Vertragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO stützen wir diese Funktion ausdrücklich NICHT. Die Einwilligung gilt für die ganze KI-Strecke und ist nicht danach aufgeteilt, was du im Einzelfall einträgst – wir kennen deinen Text vorher nicht. Bevor der Schalter angeht, öffnet die App ein Einwilligungs-Blatt. Belegt dein Altersband aus dem Einstieg die 16 nicht, fragen wir dich dort zusätzlich einmal, ob du mindestens 16 Jahre alt bist (Ziffer 3.11). Widerrufen kannst du jederzeit über denselben Schalter (Art. 7 Abs. 3 DSGVO); ab dem Widerruf verlässt kein Text zu diesem Zweck mehr dein Gerät.

Zum Missbrauchsschutz zählen wir die Anfragen je Konto und grob je Internet-Anschluss; deine rohe IP-Adresse wird dabei nicht gespeichert. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – unser berechtigtes Interesse am sicheren Betrieb; dagegen steht dir das Widerspruchsrecht aus Art. 21 Abs. 1 DSGVO zu.

Schreibst du Namen oder Umstände anderer Menschen in deinen Text, gehen auch die mit hinaus – wir können ihn vorher weder lesen noch filtern. Für diese Übermittlung bleiben wir verantwortlich. Wir können diese Personen nicht selbst unterrichten, weil das unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre (Art. 14 Abs. 5 lit. b DSGVO); diese Erklärung ist die Information für sie. Am Eingabefeld steht dazu ein Hinweis zur Datenminimierung: Für andere Menschen genügt dort ein Stichwort.

3.4 Abgleich zwischen deinen Geräten

Bist du angemeldet, gleicht die App deine Einträge, Aufgaben, Gewohnheiten, Verzichte, Vorlagen, Impuls-Momente und App-Einstellungen über unseren Server ab, damit sie auf allen deinen Geräten gleich stehen – mit allem, was du daran änderst. Der Abgleich läuft über unseren Dienstleister Supabase; die Daten liegen dabei in der Europäischen Union.

Was du gesagt oder getippt hast – Mitschriften, Titel, Namen, Notizen und Schlagwörter – verschlüsselt die App auf deinem Gerät, bevor es hochgeladen wird; wir können es nicht lesen. Zeitpunkte, Anzahl, Schwierigkeit, Kategorie, Termine und Wiederholungen, Erledigt-Stände und die Zuordnung zu deinem Konto liegen lesbar auf dem Server, weil die App damit rechnet und der Abgleich sonst nicht funktioniert.

Deine Einwilligungen wandern nicht mit – die gibst du auf jedem Gerät einzeln. Versprechen und dein Profilbild bleiben auf dem Gerät, auf dem sie entstanden sind.

Der Schlüssel dafür entsteht auf deinem ersten Gerät und geht nie an uns. Auf ein zweites Gerät kommt er, wenn du es direkt vom alten einrichtest oder ein verschlüsseltes Computer-Backup einspielst – oder über deine 12 Wiederherstellungs-Wörter, die du dort eingibst (Ziffer 7). Ohne diesen Schlüssel können auch wir deine Inhalte nicht wiederherstellen. Damit dein zweites Gerät denselben Schlüssel bilden kann, liegen auf dem Server ein Zufallswert und eine mit deinem Schlüssel versiegelte Prüfprobe; beide verraten deinen Schlüssel nicht und enthalten nichts von dem, was du erfasst hast.

Löschst du einen Eintrag, löscht dein Gerät seinen Inhalt auch auf dem Server – sobald es Netz hat, dann sofort. Ein Platzhalter mit dem Löschzeitpunkt bleibt, damit dein zweites Gerät die Löschung übernimmt; nach 30 Tagen bleibt davon nur noch ein leerer Merker, und der fällt mit deinem Konto. Löschst du eine Aufgabe, eine Gewohnheit oder einen anderen Inhalt, entfernt dein Gerät seinen Inhalt ebenfalls vom Server, sobald es Netz hat; ein leerer Merker bleibt als gelöscht markiert stehen, bis du dein Konto löschst. Löschst du dein Konto, löschen wir alle abgeglichenen Daten mit. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – der Abgleich ist Teil der Leistung, die du mit uns vereinbart hast.

Das Backup, das dein Gerät selbst anlegt, ist davon unberührt und liegt nicht bei uns. Ob deine Inhalte aus dieser Sicherung auf ein neues Gerät kommen, hängt allein daran, ob sie den Schlüssel deines Geräts einschließt (Ziffer 7): Ein verschlüsseltes Computer-Backup und die Übernahme von Gerät zu Gerät bringen ihn mit, ein gewöhnliches iCloud-Backup nicht – dort bleiben deine Inhalte ohne ihn unlesbar. Auf Android legt die App kein Geräte-Backup an, dort ist der Datenexport (Ziffer 9) dein Weg. Sichere deine Inhalte deshalb zusätzlich über den Datenexport.

3.5 Absturzberichte (derzeit nicht verfügbar)

Absturzberichte gibt es derzeit nicht; solange der Vertrag mit Sentry nicht geschlossen ist, bleibt die Funktion aus. Was hier steht, sagen wir dir vorab, damit du es kennst, bevor es so weit ist. Käme die Funktion, würden wir nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung pseudonymisierte technische Absturz- und Fehlerdaten, also Daten ohne deinen Namen, an Sentry (EU-Region) senden, um Fehler zu finden und zu beheben. Deine Inhalte gingen dabei nicht mit; statt einer Konto-Kennung ginge nur eine eigene, zufällige Kennung mit, die auf deinem Gerät entsteht und nur für Absturzberichte gilt. Rechtsgrundlage wäre dann Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO – du könntest jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

3.6 Freunde-Funktionen (optional)

Solange du dich mit niemandem verbindest, verlässt zu diesem Zweck kein Datum dein Gerät. Verbindest du dich über einen Freundescode, verarbeiten wir eure beiden Konto-Kennungen, den Stand eurer Freundschaft und die Zeitpunkte eurer Zustimmung; ein Accountability-Partner wird ebenso erst aktiv, wenn beide Seiten zustimmen.

Verbindet ihr euch, seht ihr gegenseitig Zahlen zu eurem Tag: Prozente des eigenen Tagesziels für Woche, Monat und Jahr, die Serie, den Rekord und die Glut-Summe der laufenden Woche. Inhalte gehen nicht mit, keine Titel, keine Texte, keine Bewertungen. Bevor du einen Code weitergibst oder einlöst, sagt dir die App, dass genau das damit beginnt; beenden kannst du es jederzeit bei dem Freund unter „Verwalten“. Was vor dieser Änderung entstanden ist, bleibt, wie du es gewählt hast: bestehende Freundschaften ebenso wie Codes, die du vorher erzeugt hast – löst jemand einen alten Code ein, gibt das von dir nichts frei.

Den Text eines Spruchs verschlüsselt dein Gerät; bei uns liegt der Spruch nur in einer für uns unlesbaren Form, dazu die beiden Kennungen und der Zeitpunkt. Schreibt dir ein Freund einen Spruch, verarbeiten wir auch seine Angaben – er ist dann selbst betroffene Person, und diese Erklärung gilt für ihn ebenso.

Du kannst eine Freundschaft jederzeit beenden; damit löschen wir eure Freundschaft, eure Sprüche, eure gemeinsamen Herausforderungen und die zugehörige Einladung. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (die von dir aktiv gewählte Funktion).

Meldest du einen Freund, verarbeiten wir eure beiden Konto-Kennungen, worauf sich die Meldung bezieht, deinen Grund aus einer festen Auswahl und den Zeitpunkt. In der Meldung selbst gibt es kein Freitextfeld, und den Text eines Spruchs bekommen wir nicht – er bleibt für uns unlesbar. Wir nutzen die Meldung nur dafür, dem gemeldeten Missbrauch nachzugehen; der Gemeldete erfährt nicht, dass und von wem gemeldet wurde. Eine Meldung löschen wir spätestens nach 90 Tagen; löscht einer von euch beiden sein Konto, fällt sie sofort mit. Nach dem Melden bietet dir die App an, die Freundschaft zu beenden; ob du das tust, entscheidest du selbst. Ist deine Meldung schon bei uns angekommen, bleibt sie davon unberührt und wird nicht mitgelöscht. Hattest du beim Melden kein Netz, wartet sie so lange auf deinem Gerät – dann lass die Freundschaft bestehen, bis du wieder online bist, sonst erreicht sie uns nicht mehr. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – unser berechtigtes Interesse und das der Gemeinschaft an einer missbrauchsfreien Funktion; dagegen steht dir das Widerspruchsrecht aus Art. 21 Abs. 1 DSGVO zu.

3.7 Kalender-Verbindung (optional)

Standard ist aus. Schaltest du sie ein, verbindet die App zuerst den Kalender deines Geräts – dein Gerät fragt dich dafür nach der Kalender-Berechtigung –, und danach kannst du auf deinen Google Kalender umschalten. Die App trägt dann geplante Aufgaben als Termin und erledigte Aufgaben als kurzen Beleg zum Zeitpunkt der Erledigung in den gewählten Kalender ein – auch dann, wenn eine Aufgabe nie einen Termin hatte, und eine halb geschaffte Aufgabe zählt dabei mit. Pro Aufgabe steht immer genau ein Eintrag; Gewohnheiten und Verzichte tragen wir nie ein. Übertragen werden ausschließlich ein Titel sowie Beginn und Ende, keine Notiz, keine Kategorie. Über den Titel entscheidest du: Standard ist ein neutraler Platzhalter; erst wenn du den Schalter für den echten Titel einschaltest, geht dein Aufgaben-Titel mit – nur in den Kalender deines Geräts, an Google nie (Absatz 2).

Beim Kalender deines Geräts bleibt alles zwischen der App und deinem Gerät; an uns geht dabei nichts. Ob dein Gerät diesen Kalender weiter abgleicht, etwa mit iCloud, bestimmen deine Geräte-Einstellungen (Ziffer 4). Wählst du Google Kalender, meldest du dich direkt bei Google an, ohne Passwort-Eingabe in unserer App. Google fragt dich dabei um die Erlaubnis, Termine in all deinen Kalendern anzusehen und zu bearbeiten, und die App nutzt diese Erlaubnis dauerhaft, längstens bis du Google in der App trennst oder die Erlaubnis in deinem Google-Konto entziehst. Die App nutzt davon nur deinen Hauptkalender und nur dies: eigene Termine anlegen und löschen – eine Änderung ersetzt den Eintrag – sowie ein Fenster von sieben Tagen lesen; nicht mehr. Bei Google bleibt es immer beim neutralen Platzhalter: dein Aufgaben-Titel geht nicht an Google. Deine Einträge gehen dann von deinem Gerät an Google und liegen in deinem Google-Konto. Den Schlüssel zu dieser Erlaubnis verwahrt die App allein im geschützten Speicher deines Geräts; er geht nicht an uns, und auch deine Termine erhalten wir nicht. Was die App über diese Verbindung von Google erhält – das Gelesene wie die Kennungen ihrer eigenen Einträge –, nutzt sie nur für diese Funktion: Sie gibt es nicht weiter, verkauft es nicht, nutzt es nicht für Werbung, und niemand bei uns liest es. Trennst du Google in der App, löscht die App den Schlüssel vom Gerät und bittet Google, die Erlaubnis zu streichen. Schaltest du die ganze Verbindung ab, geschieht dasselbe, sobald alle ihre Einträge entfernt sind; bleibt einer liegen, behält die App den Schlüssel für einen zweiten Versuch. Wechselst du nur zurück auf den Kalender deines Geräts, bleibt die Erlaubnis bestehen. Sicher ist der Entzug in deinem Google-Konto – auch dann, wenn du die App löschst, ohne Google vorher zu trennen. Für die Verarbeitung in deinem Google-Konto ist Google eigenständig verantwortlich (für Nutzer in der EU: Google Ireland Limited); sie findet auch in den USA statt (Ziffer 5). Wie Google mit deinem Konto umgeht, sagt dir Googles eigene Datenschutzerklärung.

Für Vorschläge liest die App ein Fenster von sieben Tagen ab dem heutigen Tag aus dem Kalender deines Geräts oder aus deinem Hauptkalender bei Google; das Gelesene bleibt auf deinem Gerät, und daraus wird ein Eintrag erst, wenn du ihn selbst wiegst – dann wird sein Titel zu deiner Aufgabe und wie jede Aufgabe behandelt (Ziffer 2). Vorschläge, die du wegwischst, merkt sich die App nur an ihrer Kennung. Zu einem sichtbaren Termin kann die App dich danach erinnern; diese Erinnerung trägt weder Titel noch Uhrzeit des Termins. Kalender-Inhalte gehen nicht an uns. Schaltest du die Verbindung ab, entfernt die App die Einträge wieder, die sie angelegt hat – soweit ihr das gelingt, also soweit sie noch auf deinen Kalender zugreifen darf, Netz hat und den Eintrag noch findet; hast du ihr den Zugriff entzogen, bleibt ein Eintrag höchstens in deinem eigenen Kalender stehen; änderst du eine Aufgabe später, wird ein bereits angelegter Eintrag nicht automatisch nachgeführt. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

3.8 Käufe und Premium

In dieser Fassung findet in der App kein Kauf statt: keine Bezahl-Schnittstelle, keine Zahlungsdaten, keine Abo-Vorgänge. Ob dir Premium zur Verfügung steht, ist nur ein Statuswert an deinem Konto (Ziffer 3.1). Sobald Käufe möglich sind, laufen sie über Apple beziehungsweise Google; die Zahlungsabwicklung liegt dann dort, und wir erhielten nur die Information über deinen Kauf- und Abo-Status. Rechtsgrundlage dann: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

3.9 Erinnerungen, Wecker und was andere sehen können

Die App kann dich an Aufgaben und Gewohnheiten mit Uhrzeit erinnern, an deinen ersten Schritt und deine Verabredung aus dem Einstieg, am Abend an deinen Tag und daran, wieder anzufangen, wenn du länger nicht da warst. Alle Erinnerungen werden auf deinem Gerät geplant und dort ausgelöst; es gibt keinen Push-Dienst und keinen Server, der davon erfährt. Für Benachrichtigungen und für den echten Wecker fragt die App je eine Systemberechtigung ab, die du in den Einstellungen deines Geräts wieder entziehen kannst.

Ob eine Erinnerung deinen Wortlaut trägt, entscheidet der Schalter „Titel anzeigen". Steht er an, steht der Titel deiner Aufgabe im Klartext auf dem Sperrbildschirm und ist für jeden sichtbar, der in diesem Moment auf dein Gerät schaut; steht er aus, trägt die Erinnerung eine feste, neutrale Zeile. Das gilt auch für die Aufgabe, die du im Einstieg als ersten Schritt festlegst – sie ist eine Aufgabe wie jede andere. Ausgenommen ist der Wortlaut deiner Versprechen: er bleibt immer neutral, weil er verschlüsselt auf deinem Gerät liegt und die Erinnerung ihn gar nicht lesen kann. Ob dein Gerät im gesperrten Zustand eine Vorschau zeigt, entscheidest du in dessen Einstellungen.

Auch das Home-Widget und die laufende Versprechen-Anzeige auf dem Sperrbildschirm sind für andere sichtbar; beide zeigen nur Zahlen und eine mitlaufende Zeit, keinen Wortlaut. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (die von dir angeforderte Erinnerung).

3.10 Beta-Test (nur für eingeladene Testerinnen und Tester)

Laden wir dich zum Test ein, bekommt dein Konto eine Tester-Rolle und in der App erscheint ein Melde-Knopf. Solange du keine Meldung abschickst, verlässt zu diesem Zweck kein einziges Datum dein Gerät. Mit deiner Meldung gehen der Text, den du geschrieben hast, sowie technische Angaben zu App, Gerät und Betriebssystem an uns. Deine Konto-Kennung, deine Tester-Rolle und den Zeitpunkt setzt der Server selbst; dein Gerät schickt sie nicht mit. Es gehen keine Aufgaben, keine Notizen, keine Diktate und keine Audiodaten mit.

Der Aktivitäts-Verlauf geht nur mit, wenn du beim Senden ausdrücklich zustimmst; die Frage kommt bei jeder Meldung neu, eine einmal erteilte Zustimmung wird nicht gemerkt. Er besteht ausschließlich aus Ereignis-Namen und Zeitstempeln – keinem von dir geschriebenen oder gesprochenen Text. Vor dem Senden siehst du, was abgeht. Nimmst du die Zustimmung zurück, löscht die App den lokalen Verlauf sofort.

Aufbewahrung: Meldungen löschen wir spätestens nach 90 Tagen. Löschst du dein Konto, fallen deine Meldungen mit (Ziffer 8). Was auf deinem Gerät liegt – eine begonnene oder nicht gesendete Meldung und der Verlauf der letzten 24 Stunden –, steht in deinem Datenexport (Ziffer 9). Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Meldung, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO für den Aktivitäts-Verlauf und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für die Begrenzung der Meldungen pro Tag und Konto – unser berechtigtes Interesse daran, dass der Melde-Weg nicht geflutet wird.

3.11 Kinder und Jugendliche

Die App steht dir ab 13 Jahren offen. Im Einstieg wählst du dein Altersband; ohne diese Auswahl geht es nicht weiter.

Zwei Dinge brauchen ein Ja von dir. Beim Glut-Assistenten (KI-Struktur-Erkennung) geht der gesamte Text einer Erfassung aus der App hinaus, und die KI teilt ihn in Einträge auf (Ziffer 3.3). Die Nutzungsstatistik zählt mit, welche Bereiche und Funktionen du benutzt (Ziffer 3.13). Dein Ja darfst du erst ab 16 geben (Art. 8 Abs. 1 DSGVO). Steht in deinem Band „13–15", gibt es beides nicht.

Zeigt dein Altersband nicht, ob du schon 16 bist, oder fehlt es auf deinem Gerät – die Auswahl ist erst seit Kurzem Pflicht, ältere Geräte kennen sie noch nicht –, fragen wir dich einmal, ob du mindestens 16 bist, und merken uns deine Antwort. Einen Weg für die Zustimmung deiner Sorgeberechtigten sieht die App nicht vor.

3.12 Wie du zu uns gefunden hast

Im Einstieg fragen wir dich einmal, wie du von GlutTrack erfahren hast. Die Frage ist freiwillig, und du kannst sie überspringen. Deine Antwort speichern wir ohne jeden Bezug zu dir: An uns geht nur ein Strich in einer Liste – der genannte Weg, der Tag und die App-Version –, ohne Kennung und ohne Bezug zu dir. Auf deinem Gerät bleibt nichts davon. Überspringst du die Frage, senden wir nichts, auch keinen Strich. Diese Strichliste bleibt dauerhaft; aus ihr lesen wir erst dann etwas ab, wenn mindestens zwanzig Menschen denselben Weg genannt haben.

Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse, die Wirkung unseres eigenen Marketings zu messen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Damit niemand diese Liste flutet, zählen wir die Anfragen kurzzeitig und grob je Internet-Anschluss; deine rohe IP-Adresse speichern wir dabei nicht – auch dafür ist unser berechtigtes Interesse am sicheren Betrieb die Grundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Diesen Verarbeitungen kannst du jederzeit widersprechen (Art. 21 Abs. 1 DSGVO); schreib uns dazu an info@gluttrack.com. Überspringen kannst du die Frage ohne Nachteil: Es fehlt dir keine Funktion.

3.13 Nutzungsstatistik (optional, Standard aus)

Der Schalter „Nutzungsstatistik" in den Einstellungen ist standardmäßig aus. Nur wenn du ihn einschaltest, sendet die App uns Nutzungsdaten: an welchen Tagen du die App öffnest, welche Bereiche du öffnest und welche Funktionen du benutzt oder erledigst – jeweils nur als Name des Ereignisses, zum Beispiel „Heute geöffnet" oder „Erfassung gespeichert", ohne Inhalte. Vom Öffnen entsteht dabei höchstens ein Eintrag je Tag. Dazu drei Angaben zur App: Version, System (iOS oder Android) und Sprache. Den Tag merkt sich unser Server. Deine Inhalte gehen nie mit: keine Texte, keine Titel, keine Namen, keine Punkte, kein Altersband, keine Angabe zum Geschlecht, keine Uhrzeit und nicht deine Antwort darauf, wie du zu uns gefunden hast.

Wozu: Wir sehen, welche Bereiche und Funktionen du benutzt, und verbessern die App dort. Dazu gehört eine zufällige Kennung deiner Installation; sie sagt uns nicht, wer du bist, hält aber die Nutzungsdaten dieser Installation zusammen. Sie bleibt für diese Installation dieselbe, bis du die Statistik ausschaltest oder die App löschst. Wir speichern sie bei unserem Server-Anbieter Supabase in der EU; Supabase speichert sie nur für uns und darf sie für nichts anderes nutzen. Wir löschen sie spätestens nach 90 Tagen und werten nur Summen aus. Damit niemand die Statistik flutet, zählen wir die Anfragen kurzzeitig und grob je Internet-Anschluss; deine rohe IP-Adresse speichern wir dabei nicht. Grundlage dafür ist nicht deine Einwilligung, sondern unser berechtigtes Interesse am sicheren Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Rechtsgrundlage ist deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 25 Abs. 1 TDDDG). Widerrufen kannst du sie jederzeit über denselben Schalter (Art. 7 Abs. 3 DSGVO): Wir fragen einmal nach, dann hört das Senden sofort auf, und wir löschen die Nutzungsdaten deiner Kennung auf deinem Gerät und auf unserem Server. Klappt das Löschen gerade nicht, sind sie spätestens nach 90 Tagen weg. Weil sie mit keinem Konto verknüpft sind, erreicht eine Konto-Löschung sie nicht – der Widerruf und die 90-Tage-Frist sind hier der Löschweg. Einwilligen darfst du erst ab 16 (Ziffer 3.11); ohne Nutzungsstatistik fehlt dir keine Funktion.

3.14 Betrieb und Sicherheit unserer Server-Funktion

Ruft die App unsere Server-Funktion auf – bei der Anmeldung, beim Glut-Assistenten, bei den Freunde-Funktionen, bei einer Meldung –, entstehen dabei technische Protokolle: Zeitpunkt, Art des Aufrufs, ob er gelungen ist, und deine IP-Adresse. Deinen Wortlaut enthalten sie nie. Wir brauchen sie, um Störungen zu finden und Missbrauch abzuwehren. Empfänger ist Supabase in der EU. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – unser berechtigtes Interesse am sicheren und störungsfreien Betrieb; dagegen steht dir das Widerspruchsrecht aus Art. 21 Abs. 1 DSGVO zu. Nach einem Tag sind sie weg; so lange hält unser Server-Anbieter sie vor.

4. Empfänger

Wo ein Anbieter in unserem Auftrag arbeitet, besteht ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO; wo ein Empfänger eigenständig verantwortlich ist, steht das unten bei ihm. Absturzberichte gibt es derzeit nicht, weil der Vertrag mit Sentry nicht geschlossen ist (Ziffer 3.5).

5. Übermittlung in Drittländer

Von deinem Gerät aus gehen Daten in zwei Fällen an Anbieter, die sie auch in den USA verarbeiten – beide löst du selbst aus. Wählst du in der Kalender-Verbindung Google (Ziffer 3.7), gehen deine Termindaten an Google; für Nutzer in der EU ist das nach Googles Angabe Google Ireland Limited, die sie innerhalb des Google-Konzerns an Google LLC in die USA weitergibt. Google LLC hat sich nach eigener Angabe dem Datenschutzrahmen EU-USA angeschlossen; für dort gelistete Empfänger hat die Europäische Kommission ein angemessenes Schutzniveau festgestellt (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 vom 10. Juli 2023, Art. 45 DSGVO). Meldest du dich mit Apple oder Google an (Ziffer 3.1), verarbeitet der Anbieter die Anmeldung in seinem eigenen Konto-System – nach eigener Angabe für Nutzer in der EU über seine irische Gesellschaft, mit Übertragung in die USA nach seinen eigenen Garantien: Apple über Standardvertragsklauseln, Google über den Datenschutzrahmen EU-USA.

Die übrigen in Ziffer 4 genannten Verarbeitungen laufen im Regelbetrieb in der EU beziehungsweise in Deutschland. Hinter dem europäischen Betrieb von Supabase steht allerdings ein Unternehmen außerhalb der EU. Für den Fall, dass Daten dorthin gelangen, haben wir mit Supabase die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission als Garantie vereinbart (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) und diese Übermittlung vorab bewertet. Eine Kopie der Garantien und der Bewertung erhältst du auf formlose Anfrage an die in Ziffer 1 genannte E-Mail-Adresse (Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO). Für Sentry gilt derselbe Rahmen, sobald der in Ziffer 4 genannte Vertrag geschlossen ist. Absturzberichte gibt es derzeit nicht (Ziffer 3.5).

6. Speicherdauer

Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Es gelten diese Fristen:

7. Schlüssel, Wiederherstellung und Löschung

Der Schlüssel für deine Inhalte liegt allein auf deinem Gerät. Wir haben ihn nicht und können ihn nicht zurücksetzen. Richtest du ein neues Gerät aus einem Backup ein, das die Schlüssel deines Geräts einschließt, kommen deine Inhalte mit. Was die App abgeglichen hat (Ziffer 3.4), holt ein neues Gerät auch mit deinen 12 Wiederherstellungs-Wörtern vom Server zurück. Inhalte, die nur auf dem Gerät lagen, kommen allein über das Backup mit: ohne ein solches Backup sind sie endgültig verloren – auch dann, wenn du dir die 12 Wiederherstellungs-Wörter notiert hast: Sie führen zum Schlüssel zurück, nicht zu deinen Daten auf dem Gerät. Sichere deine Inhalte deshalb zusätzlich über den Datenexport (Ziffer 9).

Dieselbe Bauweise macht eine Löschung wirksam (Art. 17 DSGVO): Ohne den Schlüssel sind deine Inhalte dauerhaft unlesbar. Ein Backup, das du vorher angelegt hast, kann eine ältere Kopie enthalten; es liegt bei dir und deinem Geräte-Anbieter, und wir können es weder einsehen noch löschen.

8. Konto- und Datenlöschung

Du kannst dein Konto in der App löschen – im Profil unter KONTO. Vor dem endgültigen Schritt fragen wir zweimal nach; ist auf deinem Gerät eine biometrische Sperre eingerichtet, kommt eine Bestätigung mit Fingerabdruck oder Gesicht hinzu. An fehlender Biometrie scheitert die Löschung nie.

Serverseitig wird dein Konto sofort und endgültig gelöscht, nicht nur vorgemerkt. Mit ihm fallen alle daran hängenden Daten: Profil, abgeglichene Inhalte samt Platzhaltern und Einstellungen (Ziffer 3.4), Zufallswert und Prüfprobe für den Schlüssel, KI-Zähler, Freundschaften, Einladungen, Freigaben, geteilter Tagesfortschritt, Sprüche, gemeinsame Herausforderungen und Beta-Meldungen. Auf deinem Gerät vernichtet die App anschließend die Schlüssel und entfernt deine lokalen Daten. Gelingt einer dieser Schritte nicht, sagen wir dir das ausdrücklich als Teil-Löschung.

Löschen können wir dein Konto auch auf deine formlose Nachricht hin: Schreib uns an info@gluttrack.com – eine formlose Bitte genügt, einen Grund brauchst du nicht zu nennen. Läuft bei dir noch eine Widerrufsfrist, gilt dieselbe Nachricht zugleich als Widerruf nach den Nutzungsbedingungen, Ziffer 12; in aller Regel ist sie zu diesem Zeitpunkt schon abgelaufen – warum, steht dort. Wir löschen dann dein Konto und die dazu auf unseren Servern gespeicherten Daten und bestätigen dir die Löschung. Dafür gilt die gesetzliche Frist: unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang deiner Nachricht (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). An die Daten auf deinem Gerät kommen wir nicht heran – die löschst du selbst in der App oder mit der Deinstallation; die Konto-Löschung in der App erledigt beide Seiten in einem Zug.

9. Deine Rechte

Dir stehen zu: Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Widerspruch (Art. 21 DSGVO; Ziffer 14). Eine erteilte Einwilligung kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO); die bis dahin erfolgte Verarbeitung bleibt rechtmäßig. Ob du sprichst oder tippst, stellst du selbst ein: ausschalten am Fuß dieser Erklärung, wieder einschalten beim nächsten Griff zum Mikrofon.

Zur Ausübung deiner Rechte genügt eine formlose Nachricht an die E-Mail-Adresse aus Ziffer 1 (info@gluttrack.com) oder ein Brief an die dort genannte Postanschrift.

Für Auskunft und Übertragbarkeit gibt es einen kürzeren Weg: Die App gibt dir deine Daten selbst als Datei – im Profil unter „Alles exportieren". Die Datei enthält deine lokalen Daten im Klartext; teile sie nur mit dir selbst.

10. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Du kannst dich unbeschadet anderer Rechtsbehelfe bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO). Für uns zuständig ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf, www.ldi.nrw.de. Die Anschrift in Ziffer 1 ist eine ladungsfähige c/o-Zustelladresse und kein Sitz.

Geht es nicht um deine Daten, sondern um die KI-Funktion als solche, ist eine andere Stelle zuständig: Nach Art. 85 KI-VO kannst du bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde Beschwerde einreichen. Für Deutschland ist das seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur: Sie ist Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung und zugleich zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle; Beschwerden, für die eine andere Behörde zuständig ist, leitet sie weiter. Beide Wege stehen dir unabhängig voneinander offen.

11. Keine automatisierte Entscheidung im Einzelfall

Eine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling mit rechtlicher Wirkung dir gegenüber findet nicht statt (Art. 22 DSGVO). Der Glut-Assistent bereitet allein deine eigenen Eingaben auf.

12. Änderungen dieser Erklärung

Ändert sich die Verarbeitung, ändern wir diese Erklärung. Es gilt jeweils die aktuelle Fassung, die du in der App unter Datenschutz findest.

13. KI-Transparenz (KI-Verordnung)

Diese Ziffer ergänzt die Angaben um die Transparenz nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) und betrifft ausschließlich den Glut-Assistenten (KI-gestützte Struktur-Erkennung) aus Ziffer 3.3.

Ja, hier arbeitet eine KI. Das Modell kaufen wir zu (IONOS SE, Ziffer 4); das KI-System betreiben wir unter unserem eigenen Namen und sind damit Anbieter (Art. 3 Nr. 3 KI-VO) und zugleich Betreiber (Art. 3 Nr. 4 KI-VO). Diesen Hinweis bekommst du, bevor du die Funktion zum ersten Mal einschaltest – am Schalter und im Einwilligungs-Blatt – und zusätzlich hier (Art. 50 Abs. 1 und Abs. 5 KI-VO). Die Funktion ist in der App dort, wo du sie einschaltest, ausdrücklich als KI-Funktion benannt; arbeitet die KI gerade an einem Eintrag, ist er sichtbar als in Arbeit markiert.

Das System bekommt den vollständigen Text, den du für diese Erfassung gesprochen oder getippt hast, und gibt eine Liste von Einträgen zurück. An den Modell-Anbieter geht ausschließlich dieser Text: kein Standort, keine Historie, keine Konto-Merkmale. An unsere eigene Server-Funktion gehen zusätzlich deine Konto-Kennung und deine IP-Adresse; die zählen wir dort nur mit, ohne sie zu speichern (Ziffer 3.3). Aus der Antwort übernimmt die App nur Aufgaben, Termine, eine Notiz und den Kategorie-Vorschlag; alles Weitere verwirft sie. Es erzeugt keine Bilder, kein Audio und kein Video, führt kein Gespräch mit dir und beantwortet keine Fragen.

Wohin du dich mit einer Beschwerde zur KI-Funktion wendest, steht in Ziffer 10 – es ist eine andere Stelle als beim Datenschutz (Art. 85 KI-VO).

14. Dein Widerspruchsrecht

Widerspruch nach Art. 21 DSGVO kannst du aus Gründen, die sich aus deiner besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitungen einlegen, die wir auf ein berechtigtes Interesse stützen: den Missbrauchsschutz der KI-Funktion (Ziffer 3.3), die Meldung eines Freundes (Ziffer 3.6), die Begrenzung der Beta-Meldungen (Ziffer 3.10), die Frage, wie du zu uns gefunden hast (Ziffer 3.12), den Missbrauchsschutz der Nutzungsstatistik (Ziffer 3.13) und den Betrieb unserer Server-Funktion (Ziffer 3.14). Direktwerbung betreiben wir nicht.

Widersprichst du, verarbeiten wir die betroffenen Daten nicht weiter. Zwei Ausnahmen gibt es: Wir weisen zwingende schutzwürdige Gründe nach, die deine Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen. Oder wir brauchen die Daten, um Rechtsansprüche geltend zu machen, auszuüben oder zu verteidigen (Art. 21 Abs. 1 DSGVO). Es genügt eine formlose Nachricht an die E-Mail-Adresse aus Ziffer 1.